Pharmazeutische Dienstleistungen pDL

Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).

Bluthochdruck - pharmazeutische Dienstleistungen

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Patient*innen mit diagnostizierter Hypertonie erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke einmal alle 12 Monate und ggf. bei Änderung der antihypertensiven Therapie ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung kontrollieren zu lassen. Ziel ist unter anderem eine frühzeitige Erkennung von Patient*innen, deren Blutdruck nicht kontrolliert ist, um ggf. durch frühzeitige Anpassung bzw. Intensivierung der antihypertensiven Therapie durch den Arzt/die Ärztin bluthochdruckbedingte Endorganschäden, wie z. B. Schlaganfall, Myokardinfarkt oder Herzinsuffizienz, langfristig zu vermeiden. In der Apotheke werden nach einer 5-minütigen Ruhepause im Sitzen drei Messungen im Abstand von ein bis zwei Minuten durchgeführt. Aus dem Mittelwert (systolisch/diastolisch) der zweiten und dritten Blutdruckmessung leiten sich die Empfehlungen ab. Bei unauffälligen Werten werden regelmäßige Selbstkontrollen empfohlen und bei auffällig erhöhten Werten werden Patient*innen zur Abklärung an Ihre Ärztin/Ihren Arzt verwiesen. Die altersabhängigen Empfehlungen wurden gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) festgelegt.

Inhalativa - pharmazeutische Dienstleistungen

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren erhalten mit dieser Dienstleistung das Angebot, bei Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln bzw. bei jedem Device-Wechsel ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess in der Apotheke zu üben. Sie haben zudem Anspruch, dies alle 12 Monate zu wiederholen, wenn sie in den letzten 12 Monaten keine Schulung in einer Arztpraxis oder anderen Apotheke erhalten haben und nicht im DMP Asthma/COPD eingeschrieben sind. Ziel ist, die Qualität der Arzneimittelanwendung von Inhalativa zu verbessern und die Therapietreue sowie die Effektivität der verordneten Therapie zu optimieren. In der Apotheke erfolgt die Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik unter Verwendung eines „Dummys“ bzw. Placebos des konkret abzugebenen Devices (d. h. gemäß ärztlicher Verordnung bzw. nach Rabattvertrag). Während der Demonstration durch die/den Patient*in wird die Anwendung überprüft und dokumentiert. Im Anschluss werden Anwendungsfehler besprochen und die korrekte Anwendung erneut geübt.

Polymedikation - pharmazeutische Dienstleistungen

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Patient*innen mit Polymedikation (≥ 5 verordnete systemisch wirkende Arzneimittel/ Inhalativa in der Dauermedikation) erhalten mit dieser Dienstleistung alle 12 Monate, oder bei erheblicher Umstellung, eine pharmazeutische Prüfung Ihrer Gesamtmedikation einschließlich der Selbstmedikation. Diese beinhaltet zum Beispiel Prüfungen auf Doppelmedikation, Interaktionen, Anwendungsprobleme und Therapietreue. Dafür wird in einem persönlichen Gespräch die gesamte Medikation der/des Patient*in, die von zu Hause mitgebracht wird, erfasst. Berücksichtigt werden zudem Daten aus der Apotheke, von mitgebrachten Medikationsplänen und Arztberichten, soweit vorhanden. Für potenziell klinisch relevante arzneimittelbezogene Probleme werden Lösungen erarbeitet. Die/Der Patient*in erhält in einem Abschlussgespräch einen aktuellen Medikationsplan. Der/Die hauptverordnende Arzt/Ärztin erhält bei Einverständnis der/des Patient*in den aktualisierten Medikationsplan und einen Bericht.

Orale-Krebstherapie - pharmazeutische Dienstleistungen

Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Patient*innen, die ambulant ein orales Antitumortherapeutikum neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke („Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“). Im persönlichen Gespräch mit der/dem Patient*in werden neben den bei dieser Leistung genannten Aspekten zudem die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie adressiert. Bei Bedarf erfolgt zwei bis sechs Monate nach der „Erweiterten Medikationsberatung“ in der Apotheke ein Folgegespräch, um potenzielle Anwendungsprobleme, Probleme bei der Therapietreue oder Nebenwirkungen mit der/dem betroffenen Patient*in zu besprechen.

Organtransplantation - pharmazeutische Dienstleistungen

Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Patient*innen, die ambulant ein Immunsuppressivum nach einer Organtransplantation neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke („Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“). Im persönlichen Gespräch mit der/dem Patient*in werden neben den bei dieser Leistung genannten Aspekten zudem die Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantation adressiert. Bei Bedarf erfolgt zwei bis sechs Monate nach der „Erweiterten Medikationsberatung“ in der Apotheke ein Folgegespräch, um potenzielle Anwendungsprobleme, Probleme bei der Therapietreue oder Nebenwirkungen mit der/dem betroffenen Patient*in zu besprechen.